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Uni-Access Team

 

Allgemeine Bestimmungen über Datenverarbeitung im Auftrag

 

  1.  Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Vertragsbeziehungen, vertragsähnlichen Beziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen zwischen uni-access, Santosh Mangate, Georg-Strobel Straße 1, 90489 Nürnberg (im Folgenden insgesamt: „Auftragnehmer“) mit dessen Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Auftraggeber“), wenn und soweit der Auftragnehmer personenbezogene gemäß Art. 28 Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 (DSGVO) im Auftrag verarbeitet.

1.2. Die Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),     insbesondere jeweils der Vorschriften über die Datenverarbeitung im Auftrag, finden Anwendung.

  1.  Datenverarbeitung im Auftrag

2.1. Der Auftragnehmer gewährleistet den Schutz der Rechte der betroffenen Person durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, so dass die Datenverarbeitung im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen der DSGVO und des BDSG erfolgt.

2.2. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die datenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers zur Erfüllung der vorstehend genannten Regelungen.

2.3. Der Auftragnehmer verarbeitet die vom Auftraggeber überlassenen Daten ausschließlich für den Auftraggeber und nur im Rahmen des zugrundeliegenden Auftrags sowie gemäß den Weisungen des Auftraggebers, soweit sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorgaben oder Anordnungen der zuständigen Aufsichtsbehörde etwas anderes ergibt. In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer  dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.

  1.  Datenarten

3.1. Die Datenverarbeitung können folgende Personenkreise betreffen:

3.1.1. Mitarbeiter

3.1.2. Kunden

3.1.3. Auftragnehmer

3.2. Gegenstand der Verarbeitung können folgende Datenarten sein:

3.2.1. Personenstammdaten

3.2.2. Kommunikationsdaten (z. B. Email, Telefon)

3.2.3. Vertragsstammdaten (z. B. Vertragsbeziehung)

3.2.4. Kommunikationsdaten

3.2.5. Kundenhistorie

3.2.6. Planungs- und Steuerungsdaten

  1.  Technische und organisatorische Maßnahmen

4.1. Der Auftragnehmer sichert ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen adäquates Schutzniveau der personenbezogenen Daten zu. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Auftragnehmer, seine innerbetriebliche Organisation und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen unter Berücksichtigung des jeweiligen Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs sowie der Umstände und Zwecke der Verarbeitung und der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen so zu gestalten und laufend zu aktualisieren, dass diese den besonderen Anforderungen des Datenschutzes nach der DSGVO entsprechen und den Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleisten.

4.2. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen umfassen insbesondere

  • die dauerhafte Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Daten,
  • die rasche Wiederherstellung der Verfügbarkeit personenbezogener Daten und den Zugang zu ihnen im Fall eines physischen oder technischen Zwischenfalls und
  • die Einführung und das Vorhalten von Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.

4.3. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

4.4. Der Auftragnehmer kann die Eignung der nach Art. 32 DSGVO zu treffenden technisch-organisatorischen Maßnahmen durch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln nach Art. 40 DSGVO oder ein Datenschutzsiegel oder Prüfzeichen nach Art. 42 DSGVO nachweisen, das für die vertragsgegenständlichen Verarbeitungsverfahren und Orte erteilt und für die unter diese Vereinbarung fallenden Verarbeitungsverfahren relevant ist. Der Auftragnehmer hat Veränderungen am Zertifikat oder dessen Ablauf dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die Kontroll- und Auditrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

4.5. Die in der Anlage 1 aufgeführten technisch-organisatorischen Maßnahmen werden verbindlich festgelegt.

  1.  Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

Die zu verarbeitenden Daten dürfen nur nach Anweisung bzw. nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers berichtigt, gelöscht oder gesperrt werden. Soweit sich ein Betroffener wegen einer Berichtigung, Löschung oder Sperrung von Daten unmittelbar an den Auftragnehmer wenden sollte, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.

  1.  Pflichten des Auftragnehmers

6.1. Verarbeitungspflichten

Der Auftragnehmer führt den Auftrag ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers durch. Der Auftragnehmer verwendet die Daten für keine anderen Zwecke und ist insbesondere nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben.

Auszüge, Kopien oder Duplikate von Daten oder Datenträgern dürfen ohne Wissen des Auftraggebers nur hergestellt und verwendet werden, soweit dies für die Ausführung des Auftrages oder zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich ist oder eine gesetzliche oder sonstige Aufbewahrungspflicht besteht. Eventuell hergestellte Auszüge, Kopien oder Duplikate sind nach Abschluss der Verarbeitung oder Nutzung vom Auftragnehmer unverzüglich sicher zu löschen bzw. datenschutzgerecht zu vernichten oder dem Auftraggeber auszuhändigen.

Für die Sicherheit erhebliche Entscheidungen zur Organisation der Datenverarbeitung und zu den angewandten Verfahren sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nicht oder nur nach Weisung des Auftraggebers erteilen. Auskünfte an Mitarbeiter des Auftraggebers darf der Auftragnehmer nur gegenüber den autorisierten Personen erteilen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur solche Software, Daten oder Datenträger einzusetzen, die zuverlässig auf Freiheit von schädlicher Software geprüft sind, um ein Einschleusen von Viren etc. zu vermeiden.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Wartungs- und Servicetätigkeiten den Datenzugriff auf das unverzichtbare Mindestmaß zu beschränken und personenbezogene Daten ausschließlich für Zwecke der Leistungserbringung zur Kenntnis zu nehmen und keinesfalls anderweitig zu verarbeiten oder zu nutzen. Ein Zugriff auf personenbezogene Daten oder eine Kenntnisnahme von personenbezogenen Daten über das zur Erfüllung des Auftrages hinausgehende Maß ist streng untersagt. Beim Zugriff auf personenbezogene Daten dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Versehentlich vorgenommene Veränderungen sind dem Auftraggeber bekannt zu geben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind solche Veränderungen nach Abschluss der Arbeiten rückgängig zu machen.

Nach Erfüllung des Auftrages sind ggf. vom Auftragnehmer auf seinem System gespeicherte Daten aller Art des Auftraggebers sicher zu löschen.

  1.  

6.2. Duldungspflichten bei Kontrollen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, in Prüfungen durch den Auftraggeber die Einhaltung der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen, Auskünfte zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen vorzulegen bzw. Einsicht in die erforderlichen Unterlagen und Systeme zu gewähren und nach vorheriger Abstimmung entsprechende Prüfungen des Auftraggebers vor Ort zu dulden und zu unterstützen. Er verpflichtet sich, bei datenschutz- und datensicherheitsrelevanten Vorfällen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die Aufklärung derartiger Vorfälle nach Möglichkeit zu unterstützen.

Der Nachweis angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen kann auch durch Vorlage von Testaten oder Zertifikaten oder durch eine Zertifizierung bzw. ein Datenschutzaudit einer unabhängigen Einrichtung bzw. eines autorisierten Sachverständigen geführt werden. Unabhängig von diesen Nachweisen ist der Auftragnehmer verpflichtet, Kontrollen durch den Auftraggeber nach dieser Vereinbarung zu dulden.

 

6.3. Informationspflichten

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, wesentliche Änderungen in den technischen und organisatorischen Verhältnissen, die die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit der Durchführung der Auftragsleistungen herabsetzen, unaufgefordert dem Auftraggeber zu melden.

Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber über Kontrollen der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz, insbesondere gem. Art. 58 DSGVO, und über eventuelle Maßnahmen und Auflagen zum Schutz der personenbezogenen Daten.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die zur Wahrung seiner Verpflichtung zur Auftragskontrolle erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Nachweise verfügbar zu machen. Er informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Erlöschen oder den Widerruf von Zertifikaten oder von Maßnahmen gem. Art. 41 Abs. 4 DSGVO.

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Name und Kontaktdaten und Änderungen in der Person des betrieblichen Datenschutzbeauftragten oder, wenn keine Bestellpflicht besteht, den Namen und die Kontaktdaten der sonstigen zuständigen Stelle mit.

 

6.4. Mitwirkungs- und Unterstützungspflichten

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen des Art. 28 Abs. 3 lit. e und f DSGVO, die für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten sowie für die Risikoermittlung und eventuelle Datenschutz­folgenabschätzung erforderlichen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen und, soweit es seinen Verantwortungsbereich betrifft, im erforderlichen Umfang bei der Ermittlung der Risiken und einer eventuellen Datenschutzfolgenabschätzung mitzuwirken sowie den Auftraggeber bei der Erfüllung der Rechte der Betroffenen zu unterstützen.

 

6.5. Organisationspflichten

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einrichtung von Maßnahmen und Dokumentationen, die eine Kontrolle und Nachvollziehbarkeit aller mit der Auftragsverarbeitung zusammenhängenden Tätigkeiten und Verarbeitungsprozesse im Sinne einer Auftragskontrolle und der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung ermöglichen. Datenschutzvorfälle und sonstige sicherheitsrelevante Störungen bei der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers sind einschließlich ihrer Auswirkungen und der ergriffenen Abhilfemaßnahmen zu dokumentieren und dem Auftraggeber zu melden.

Wird die Verarbeitung von Privatwohnungen oder von einem dritten Ort aus durchgeführt, ist der Auftraggeber darüber zu informieren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, durch geeignete Regelungen und Sicherheitsvorkehrungen die Wahrung der Vertraulichkeit der Daten sowie die Sicherheit und Kontrollierbarkeit der Verarbeitung im gleichen Maße zu gewährleisten, wie dies bei einer Durchführung der Serviceleistung vom Ort des Auftragnehmers aus der Fall ist. Soll davon abgewichen werden, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer sichert zu, dass ein Datenschutzbeauftragter bestellt ist und der Datenschutzbeauftragte die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in geeigneter Weise überwacht.

  1. Unterauftragnehmer

Die Einschaltung von Unterauftragnehmern ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber vor der Vergabe der Auftragsleistung schriftlich zugestimmt hat. Der Auftraggeber kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei einer Gesetzes- oder Vertragsverletzung, seine Zustimmung zur Unterbeauftragung widerrufen. Die Unterbeauftragung ist dann unverzüglich einzustellen. Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unterauftragnehmer so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen dieses Vertrages entsprechen. Er hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu überprüfen. Die Weiterleitung von Daten an den Unterauftragnehmer ist erst zulässig, wenn ein Vertrag nach diesen Auflagen abgeschlossen worden ist und der Unterauftragnehmer alle Anforderungen dieses Vertrages erfüllt hat.

Bei der Unterbeauftragung sind dem Unterauftragnehmer die gleichen vertraglichen Regelungen aufzuerlegen, wie sie für den Auftragnehmer gelten. Dem Auftraggeber sind gegenüber dem Unterauftragnehmer die gleichen Weisungs-, Kontroll- und Überprüfungsrechte entsprechend diesen Regelungen und dem Art. 28 DSGVO einzuräumen, wie sie gegenüber dem Auftragnehmer gelten. Dies umfasst auch das Recht des Auftraggebers, vom Auftragnehmer auf schriftliche Anforderung Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt und die Umsetzung der datenschutzrelevanten Verpflichtungen im Unterauftragsverhältnis, erforderlichenfalls durch Einsicht in die relevanten Vertragsunterlagen, zu erhalten.

Nicht als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung bei der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt. Dazu zählen z. B. Telekommunikationsleistungen, rein technische Wartung oder Reinigungskräfte. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei fremdvergebenen Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

Eine Beauftragung von Unterauftragnehmern außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union bzw. der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ist nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig und nur soweit ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gem. Art. 45 Abs. 3 DSGVO vorliegt oder durch andere geeignete Garantien i. S. v. Art. 46 Abs. 2 DSGVO ein angemessenes Datenschutzniveau sichergestellt ist.

  1. Weisungsbefugnisse des Auftraggebers

8.1. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisung des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich im Rahmen der getroffenen Auftragsbeschreibung ein Weisungsrecht in Form von Einzelanweisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung sowie über Änderungen der Verarbeitung vor. Die Weisungen betreffen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die datenschutzkonforme Auftragsabwicklung und sonstige Handlungen zur Sicherstellung einer gesetzmäßigen Auftragsabwicklung. Weisungen werden schriftlich oder in einem geeigneten elektronischen Format erteilt. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in einem elektronischen Format zu bestätigen.

8.2. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzvorschriften verstößt. Der Auftragnehmer kann die Ausführung der Anweisung bis zu einer Bestätigung durch den Auftraggeber aussetzen. Der Auftraggeber haftet für rechtswidrige Weisungen und stellt den Auftragnehmer insoweit von Schadensersatzansprüchen und sonstigen Forderungen frei.

8.3. Auf erstes Anfordern benennt der Auftraggeber dem Auftragnehmer weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers und teilt danach dem Auftragnehmer Änderungen der weisungsberechtigten Person unaufgefordert unverzüglich mit.

8.4. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren.

  1.  Kontroll- und Auditrechte des Auftraggebers

9.1. Der Auftraggeber ist befugt, vor Beginn der Datenverarbeitung und nach seinem Ermessen auch wiederholt nach vorheriger Abstimmung während der üblichen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere der vom Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, zu kontrollieren. Hierzu ist der Auftraggeber befugt, schriftliche Auskünfte und die Vorlage von Nachweisen über die eingerichteten Datenschutzmaßnahmen sowie über die Art und Weise ihrer technischen und organisatorischen Umsetzung zu verlangen, das Grundstück und die Betriebsstätten des Auftragnehmers zu betreten, nach seinem Ermessen Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und im erforderlichen Umfang in verarbeitungsrelevante Unterlagen, Verarbeitungs- und Ablaufprotokolle, Systeme und gespeicherte Daten und in Regelungen, Richtlinien und Handbücher zur Regelung der beauftragten Datenverarbeitung einzusehen.

9.2. Dazu gehören auch Nachweise über die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Wahrung der Vertraulichkeit und technische und organisatorische Konzepte, z. B. Datenschutzhandbuch, einschlägige Verfahrensanweisungen und auch Verträge mit Unterauftragnehmern. Die gleichen Rechte besitzen auch Beauftragte des Auftraggebers, z. B. Gutachter oder Sachverständige, soweit sie besonders zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder strafbewehrten berufsständischen Schweigepflichten unterliegen.

9.3. Die Prüfung erfolgt nach vorheriger Anmeldung. In besonderen Fällen, insbesondere wenn Verarbeitungsprobleme bestehen, meldepflichtige Vorfälle aufgetreten sind oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen anstehen oder eingeleitet worden sind, kann die Prüfung auch ohne vorherige Anmeldung erfolgen.

9.4. Der Auftraggeber hat das Recht, die Auftragsausführung zu unterbrechen, wenn er den Eindruck gewinnt, dass der Auftrag nicht weisungsgemäß ausgeführt oder unbefugt auf Dateien zugegriffen wird oder Daten unbefugt oder nicht weisungsgemäß übertragen oder verarbeitet oder genutzt werden.

9.5. Die Rechte des Auftraggebers bestehen während der Laufzeit dieser Vereinbarung und darüber hinaus bis zum Eintritt der Verjährung von Ansprüchen aus diesem Vertrag, mindestens jedoch solange der Auftraggeber personenbezogene Daten aus den beauftragten Verarbeitungen speichert.

9.6. Die vorstehenden Überprüfungsrechte unterliegen folgenden Regelungen:

9.6.1. Prüfungen dürfen nur zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt werden. Der Auftragnehmer darf die Prüfung von der vorherigen Anmeldung mit angemessener Vorlaufzeit und von der Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Daten anderer Kunden und der eingerichteten technischen und organisatorischen Maßnahmen abhängig machen.

9.6.2. Keine der vorstehenden Regelungen gibt dem Auftraggeber oder einem mit der Prüfung beauftragten Dritten das Recht, Materialien, Informationen oder Tätigkeiten in Augenschein zu nehmen, die keinen Bezug zur Verarbeitung der Daten des Auftraggebers haben oder wenn dies zu einem Gesetzesverstoß durch den Auftragnehmer führen würde.

9.6.3. Der Auftraggeber und von diesem mit der Prüfung beauftragte Dritte ist verpflichtet, alle Informationen und Materialien, die ihnen im Rahmen der Prüfung bekannt werden, als vertrauliche Informationen des Auftragnehmers zu behandeln. Der Auftraggeber ist verpflichtet, mit den bei der Prüfung eingesetzten Dritten vor deren Einsatz eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abzuschließen.

9.6.4. Der Auftragnehmer kann der Prüfung durch einen vom Auftraggeber mit der Vornahme der Prüfung beauftragten Mitarbeiter oder Dritten widersprechen, wenn der mit der Prüfung beauftragte Dritte in einem Wettbewerbsverhältnis zum Auftragnehmer steht oder gegen die Person sachlich begründete Einwände bestehen. Das Kontrollrecht des Auftraggebers wird hierdurch nicht berührt.

  1. Pflichten des Auftraggebers

10.1. Soweit die Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des Auftraggebers erfolgen, obliegt diesem die Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO.

10.2. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen Fehler oder Unregelmäßigkeiten bezüglich datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.

10.3. Im Falle einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers durch eine betroffene Person hinsichtlich etwaiger Ansprüche nach Art. 82 DSGVO verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer bei der Abwehr des Anspruches zu unterstützen.

  1.  Meldung von Datenschutzverstößen

11.1. Bei einer Störung der Verarbeitung oder einer Datenschutzverletzung leitet der Auftragnehmer umgehend alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung eines eventuellen Schadens für die Betroffenen und für den Auftraggeber ein.

11.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten oder gegen die in dieser Vereinbarung getroffenen Festlegungen zu unterrichten. Dies gilt auch bei schwerwiegenden Störungen des Betriebsablaufs, bei Verdacht auf sonstige Verletzungen von Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten oder andere Unregelmäßigkeiten beim Umgang mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers, die Auswirkungen auf die betroffenen Personen oder den Auftraggeber nach sich ziehen oder Schaden verursachen können. Zu den Datenschutzverstößen gehören insbesondere der Verlust der Vertraulichkeit und der Verlust oder die Zerstörung oder Verfälschung von Daten des Auftraggebers oder sonstiger vertraulicher Informationen im Sinne dieses Vertrages.

11.3. Die Meldung an den Auftraggeber umfasst alle Informationen, die für den Auftraggeber erforderlich sind, um den Vorfall und seine Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde und die Informationspflicht der Betroffenen gem. Art. 33 und 34 DSGVO beurteilen und ggf. fristgerecht die Meldung an die Aufsichtsbehörde und ggf. die Information der Betroffenen vornehmen zu können. Die Meldung an den Auftraggeber umfasst insbesondere Angaben zur Art des Vorfalls und der Verletzung des Schutzes von personenbezogenen Daten, eine Beschreibung der wahrscheinlichen Risiken für die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen und eine Beschreibung der bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Behebung bzw. Reduzierung eines möglichen Schadens oder sonstiger Risiken für die Betroffenen und den Auftraggeber.

11.4. Der Auftragnehmer dokumentiert den Vorfall und unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Melde- und Informationspflicht gem. Art. 33 und 34 DSGVO.

  1.  Haftung

Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter bzw. die von ihm mit der Vertragsdurchführung Beauftragten bei der Erbringung der vertraglichen Leistung fahrlässig oder schuldhaft verursachen.

  1.  Verfahren nach Beendigung des Auftrages

13.1. Nach Abschluss der Verarbeitung, spätestens nach Beendigung dieses Vertrages, hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse oder zur Leistungserfüllung hergestellten oder kopierten personenbezogenen oder sonstige vertrauliche Daten, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber datenschutzgerecht zu vernichten oder sicher zu löschen. Test- und Ausschussmaterial ist unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten oder dem Auftraggeber auszuhändigen. Diese Verpflichtung gilt in gleichem Maße auch für eventuell beauftragte Unterauftragnehmer. Unberührt bleiben Daten, deren Löschung aus technischen Gründen nicht möglich ist oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen würde, sowie Kopien, die zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung oder zur Erfüllung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen erforderlich sind.

13.2. Für diese Daten ist die Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO einzuschränken. Die Daten dürfen durch den Auftragnehmer entsprechend den jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufbewahrt werden und sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist unverzüglich sicher zu löschen. Der Auftraggeber ist über Art und Umfang dieser gespeicherten Daten zu unterrichten. Der Auftragnehmer kann diese Daten zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

13.3. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Auftragnehmer die sichere Löschung bzw. die sichere Vernichtung aller in seinem Besitz befindlichen Unterlagen schriftlich bestätigt.

  1. Geheimhaltung

14.1. Die Parteien versichern, dass sie vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht verwenden oder veröffentlichen und stets sorgsam behandeln werden.

14.2. Als vertrauliche Informationen gelten seitens des Auftragnehmers alle Informationen einschließlich Abbildungen, Systemspezifikationen, Zeichnungen, Muster, Kalkulationen und sonstige Unterlagen, sowohl in schriftlicher als auch in jeder anderen Form, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder nach ihrer Art als vertraulich zu bewerten sind.

14.3. Als vertrauliche Informationen gelten seitens Auftraggebers alle mit einer Software des Auftragnehmers erstellten oder verwalteten Daten. Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich der Auftragnehmer über die nach diesen Bestimmungen getroffenen Regelungen hinaus keinerlei Gebrauch von diesen Daten zu machen und auch die mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen betrauten Personen entsprechend zu verpflichten.

14.4. Die Parteien werden alle angemessenen vorsorglichen Maßnahmen ergreifen, um ihre Geheimhaltungspflicht zu erfüllen. Die Parteien werden dabei die Sorgfalt walten lassen, die sie auch in eigenen Angelegenheiten ansetzen, mindestens aber die in Bezug auf solche Daten verkehrsübliche und üblicherweise vorauszusetzende Sorgfalt.

14.5. Eine Geheimhaltungspflicht besteht nicht, wenn die betreffenden Informationen/Daten bereits vor ihrer Entgegennahme rechtmäßiges Eigentum der empfangenden Partei gewesen sind, von der empfangenden Partei unabhängig selbst entwickelt wurden, allgemein bekannt sind oder werden oder allgemein zugänglich gemacht werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Unterlassung der empfangenden Partei, oder der empfangenden Partei von Dritten mitgeteilt werden, ohne dass hierin gegenüber der offenbarenden Partei eine Geheimhaltungspflicht verletzt wird.

14.6. Die Geheimhaltungspflicht entfällt, wenn vertrauliche Informationen der anderen Partei aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung, einer gerichtlichen Anordnung oder der Anordnung einer anderen Behörde offenbart werden müssen.

14.7. Die Offenlegung ist sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch hinsichtlich des Adressatenkreises auf das rechtlich zwingende Mindestmaß zu beschränken.

14.8. Diese Geheimhaltungspflicht gilt sinngemäß für sämtliche Mitarbeiter der Parteien. Die Parteien haben sicherzustellen und fortlaufend zu überwachen, dass alle Personen, die von ihnen mit der Bearbeitung und Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, diese Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflichten beachten.

  1.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung und datenschutzrelevante Streitigkeiten ist Nürnberg.

Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen

1. Vertraulichkeit

1.1. Zutrittskontrolle: Kein unbefugter Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen durch Legitimation der Berechtigten durch Schlüsselvergabe, Schlüssel und elektrischen Türöffnern an den Außentüren sowie Schlüsselvergabe und Schlüssel an den Innentüren zu besonders gesicherten Bereichen (z. B. Serverraum);

1.2. Zugangskontrolle: Keine unbefugte Systembenutzung durch Benutzeridentifikation und Authentifizierung durch Verwendung von sicheren Kennwörtern nach aktuellem Stand der Technik festgelegten Mindestanforderungen an die Passwortlänge, Verwendung von Sonderzeichen und Änderungsfristen, automatischer Sperrung, Einrichtung eines Benutzerstammsatzes für jeden Benutzer, Verschlüsselung von Datenträgern;

1.3. Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems durch bedarfsorientierte Ausgestaltung des Berechtigungskonzepts und der Zugriffsrechte sowie deren Überwachung und Protokollierung durch differenzierte Berechtigungen, Protokollierung und Auswertung von Zugriffen;

1.4. Trennungskontrolle: Getrennte Verarbeitung von Daten, die zu unterschiedlichen Zwecken erhoben wurden durch interne Mandantenfähigkeit, Zweckbindung, Funktionstrennung nach Produktions- und Testbetrieb;

1.5. Pseudonymisierung: Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, wobei diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen.

2. Integrität

2.1. Weitergabekontrolle: Maßnahmen bei Transport, Übertragung und Übermittlung oder Speicherung auf Datenträger (manuell oder elektronisch), um unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport zu verhindern durch Verschlüsselung, Virtual Private Networks (VPN), elektronische Signatur, Protokollierung, Transportsicherung;

2.2. Eingabekontrolle: Maßnahmen zur nachträglichen Überprüfung, ob und von wem Daten eingegeben, verändert oder entfernt (gelöscht) worden sind, durch Protokollierungs- und Protokollauswertungssysteme.

3. Verfügbarkeit

3.1. Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust durch Backup-Verfahren, Spiegeln von Festplatten, z.B. RAID-Verfahren, unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV), getrennte Aufbewahrung, Virenschutz / Firewall, Notfallplan;

3.2. Rasche Wiederherstellbarkeit: Regelmäßige Prüfung, ob die erstellen Datensicherungen (Backups) zur Wiederherstellung verlorener Daten genutzt werden können.

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung

4.1. Datenschutz-Management inkl. Durchführung regelmäßiger Penetrationstests zur Prüfung der Sicherheit der Systeme gemäß dem jeweils aktuellen Stand der Technik;

4.2. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen

5. Auftragskontrolle

Keine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers durch eindeutige Vertragsgestaltung, formalisierte Auftragserteilung (Auftragsformular), Kriterien zur Auswahl des Auftragnehmers, Kontrolle der Vertragsausführung.

 

uni-access nutzungsbedingungen_Students

1. Geltungsbereich 

1.1. Die nachfolgenden Teilnahme- und Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen uni-access, Santosh Mangate, Georg-Strobel Straße 1, 90489 Nürnberg (nachfolgend: „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend: „Nutzer“) über die Nutzung der vom Anbieter auf der Internetplattform www.uni-access.com bereitgestellten Plattform (nachfolgend: „Plattform“).

1.2. Der Anwendung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Nutzers wird widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen oder sonstiger Korrespondenz mit dem Anbieter beigefügt sind, unabhängig davon, ob der Anbieter der Anwendung solcher Regelungen ausdrücklich oder konkludent widersprochen oder hierzu geschwiegen hat.

1.3. Die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen finden auf Verbraucher im Sinne von § 13 BGB Anwendung, soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese nur gegenüber Unternehmenskunden Anwendung finden sollen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kauf (CISG) ist ausgeschlossen.

1.5. Soweit gesetzlich zulässig, gilt für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit über die Plattform begründeten Vertragsverhältnisse der Gerichtsstand, der dem Sitz des Anbieters entspricht.

2.Änderung der allgemeinen Nutzungsbedingungen

Der Anbieter behält sich vor, diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit für die Zukunft zu ändern.

3. Vertragsgegenstand, Leistungsinhalte

3.1. Die Plattform ist eine zentrale Anlaufstelle, um umfassende Informationen zu EU-Universitäten und ihren Studienprogrammen zu erhalten. Dem ordnungsgemäß angemeldeten Nutzer der Plattform stehen Informationen zu Ausschreibungen von Studienprogrammen und Funktionen zur Verfügung, die die Bewerbung zu einem Studienprogramm unterstützen.

Die angebotenen Leistungen umfassen in jedem Falle nur solche Leistungen, die die Vorbereitung der Bewerbung zum Studienprogramm betreffen. Uni-access hat keinen Einfluss auf die Ausschreibung, die Bewerbungs- und Anmeldevoraussetzungen oder auf das Bewerbungs- oder Anmeldeverfahren eines Studienprogramms. Diese liegt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Trägers der Ausschreibung. Uni-access übernimmt keine Gewähr dafür, dass auf der Plattform veröffentlichte Inhalte zu Studienprogrammen vollständig, frei von Fehlern oder aktuell sind.

3.2. Der Anbieter stellt auf der Plattform je nach ausgewähltem Leistungspaket unterschiedliche Informations- und sonstige Dienste zur zeitlich befristeten Nutzung zur Verfügung. Dies beinhaltet die Gestattung der Nutzung der auf der Plattform bereitgestellten Funktionen im Wege des Fernzugriffs sowie die Möglichkeit zur Speicherung von Daten durch den Nutzer auf Servern, die im Auftrag des Anbieters betrieben werden. Die Anbindung des Nutzers an das Internet wird nicht geschuldet.

3.3. Die bereitgestellten Inhalte und Funktionen werden ausschließlich zur Vorbereitung einer Bewerbung zu einem ausgeschriebenen Studienprogramm angeboten und für sonstige Zwecke bereitgestellt, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den vorstehenden Zwecken in Bezug auf die Person des Nutzers stehen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Plattform für vom Nutzer vorgesehene, andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke geeignet ist. Die Nutzungsberechtigung beschränkt sich auf den Zugang zu der Plattform sowie auf die Nutzung der auf der Plattform jeweils verfügbaren Dienste im Rahmen der Regelungen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen.

3.4. Inhalt und Umfang der Dienste bestimmen sich nach den aktuell auf der Plattform verfügbaren Funktionalitäten und Leistungsbeschreibungen.

3.5. Auf der Plattform stehen sowohl unentgeltliche als auch kostenpflichtige Dienste zur Verfügung. Kostenpflichtige Dienste sind jeweils als solche gekennzeichnet. Der Anbieter ist berechtigt, auf der Plattform unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Der Anbieter wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Nutzers Rücksicht nehmen.

3.6. Zu den auf der Plattform verfügbaren Diensten können auch Dienste Dritter gehören, zu welchen der Anbieter lediglich den Zugang vermittelt. Diese sind nicht Gegenstand der Leistung des Anbieters. Für die Inanspruchnahme derartiger Dienste – die jeweils als Dienste Dritter kenntlich gemacht sind – können von diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen abweichende oder zusätzliche Regelungen gelten. Auf die Geltung zusätzlicher oder abweichender Regelungen wird jeweils hingewiesen.

3.7. Der Anbieter hält auf dem Server ab dem vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die vom Nutzer durch Nutzung der Plattform erzeugten bzw. die zur Nutzung der Plattform erforderlichen Daten (nachfolgend: ,,Anwendungsdaten“) Speicherplatz in dem vertragsgemäßen Umfang bereit. Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet dies ein für vertragsgemäße Zwecke durchschnittlich erforderliches Speicherplatzvolumen.

4. Zustandekommen des Vertrages, kostenpflichtige Bestellung

4.1. Die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Dienste setzt unter Umständen die Anmeldung als Teilnehmer voraus. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Der Anbieter ist berechtigt, Teilnahmeanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

4.2. Die während des Anmeldevorgangs vom Anbieter erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vollständig und korrekt angegeben werden. Bei der Anmeldung einer juristischen Person ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person anzugeben.

4.3. Nach Angabe aller erfragten Daten werden diese vom Anbieter auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht des Anbieters korrekt und bestehen aus Sicht des Anbieters keine sonstigen Bedenken, wird der Zugang freigeschalten und der Nutzer hierüber per E-Mail benachrichtigt. Die E-Mail gilt als Annahme Ihres Teilnahmeantrags. Ab Zugang der E-Mail ist der Nutzer zur Nutzung der Plattform im Rahmen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen berechtigt.

4.4. Die Darstellung von Angeboten auf der Plattform stellt kein Angebot auf Vertragsabschluss dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch den Nutzer (invitatio ad offerendum). Erst der Abschluss des Bestellvorgangs stellt ein rechtsverbindliches Angebot auf Vertragsabschluss durch den Nutzer dar (Bestellung). Zur Vornahme der Bestellung kann der Nutzer durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche in der Angebotsansicht das Angebot in den elektronischen Warenkorb einstellen. Hierbei stehen ggf. Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung. Die Bestellung kann durch Anklicken der Warenkorb-Schaltfläche eingeleitet werden, über die der Nutzer in den elektronischen Warenkorb gelangt. Dort ist eine Aufstellung über die Angebotsauswahl enthalten. Der Nutzer hat dort die Möglichkeit, Änderungen an der Auswahl vorzunehmen. Der Nutzer kann die Bestellung jederzeit abbrechen. Die Bestellung wird fortgesetzt, in dem der Nutzer soweit erforderlich, über die Maske seinen Namen, Adresse und übrigen abgefragten Daten einträgt und erforderlichenfalls auch die Zahlungsmöglichkeiten auswählt. Die Bestellung wird am Ende des Bestellformulars durch die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine andere Schaltfläche, die eine entsprechende Bezeichnung aufweist, abgeschlossen. Der Eingang der Bestellung wird vom Anbieter durch Empfangsbestätigungsemail unverzüglich bestätigt. Die Empfangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar.

4.5. Zur Verfügung stehen grundsätzlich nur verfügbare Angebote. Der Anbieter behält sich gleichwohl die Prüfung der Verfügbarkeit bei Bestelleingang vor und wird den Nutzer unverzüglich informieren und bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten, wenn die bestellte Leistung nicht verfügbar sein sollte.

4.6. Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen können jederzeit auf der Plattform einsehen werden. Die Bestelldaten werden per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung sind die Bestelldaten nicht mehr abrufbar.

5. Widerrufsrecht für Verbraucherkunden 

Ausschließlich gegenüber Verbraucherkunden im Sinne von § 13 BGB, d. h. natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, gilt was folgt:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (uni-access, Santosh Mangate, Georg-Strobel Straße 1, 90489 Nürnberg, support@uni-access.com, 0176 35899906) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

6. Gefahrübergang

6.1. Der Anbieter hält die Plattform ab dem Zeitpunkt der Freischaltung auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung bereit. Dies umfasst die technische Nutzbarkeit am Übergabe-Punkt zum Gebrauch durch den Nutzer unter Verwendung einer geeigneten Zugriffssoftware über eine Telekommunikationsverbindung.

6.2. Mit der Bereitstellung der vertragsgemäßen Leistungen des Anbieters am Router-Ausgang des Rechenzentrums des Anbieters (Übergabe-Punkt) geht die Gefahr auf den Nutzer über.

7. Verfügbarkeit, Systemvoraussetzungen

7.1. Soweit nicht anders vereinbart, gewährleistet der Anbieter im Rahmen kostenpflichtiger Leistungspakete in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 99% im Monatsmittel. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit zählen Ausfälle sowie Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit aufgrund regulärer Wartungsarbeiten, die täglich zwischen 22:00 und 06:00 Uhr liegen.

7.2. Im Übrigen besteht ein Anspruch auf die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beim Anbieter. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Dienste. Jedoch können durch technische Störungen (wie zum Beispiel  Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

7.3. Der Zugriff auf Funktionen der Plattform erfolgt mittels einer Zugriffssoftware über eine Telekommunikationsverbindung. Die Zugriffssoftware und die Gestellung einer Telekommunikationsverbindung ist nicht Vertragsbestandteil. Der Nutzer beschafft sich diese selbständig auf eigenes Risiko.

8. Nutzungsrechte 

8.1. Der Nutzer erhält an der Plattform ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung auf dem Server des Anbieters. Der Nutzer darf die Anwendung nur für eigene Zwecke nutzen. Dem Nutzer ist nicht gestattet, Dritten die Möglichkeit zur Nutzung über die Plattform zur Verfügung gestellten Funktionen und Dienste einzuräumen.

8.2. Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen bereitstellt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

8.3. Soweit nicht in diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen oder auf der Plattform eine weitergehende Nutzung ausdrücklich erlaubt oder auf der Plattform durch eine entsprechende Funktionalität (zum Beispiel Download-Button) ermöglicht wird,

8.3.1. dürfen die auf der Plattform verfügbaren Inhalte ausschließlich für persönliche Zwecke online abgerufen und angezeigt werden. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt;

8.4. Das Herunterladen und Ausdrucken von Inhalten ist nur zulässig, soweit hierfür auf der Plattform eine entsprechende Funktion zur Verfügung steht.

8.5. An den ordnungsgemäß heruntergeladenen bzw. ausgedruckten Inhalten, an denen der Anbieter das Urheberrecht oder hieraus abgeleitete Rechte hält, erhält der Nutzer ein zeitlich unbefristetes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Nutzung zu eigenen vertragsgemäßen Zwecken. Soweit es sich um Inhalte handelt, die dem Nutzer entgeltlich überlassen werden, ist weitere Voraussetzung für diese Rechteeinräumung die vollständige Bezahlung der jeweiligen Inhalte. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Inhalten beim ursprünglichen Rechteinhaber.

8.6. Zwingende gesetzliche Rechte, einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG, bleiben unberührt.

9Pflichten und Obliegenheit des Nutzers

9.1 Der Nutzer ist verpflichtet, die Daten, einschließlich der Kontaktdaten, aktuell zu halten. Ändern sich die Daten während der Vertragslaufzeit, so sind die Angaben in den persönlichen Einstellungen zu korrigieren.

9.2. Der Nutzer ist verpflichtet, die bereitgestellten Nutzungs- und Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an andere Nutzer oder Dritte weiterzugeben. Der Nutzer hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch zu verhindern.

9.3. Der Nutzer wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten oder ihm Erkenntnisse vorliegen, dass über die von ihm eröffnete Telekommunikationsverbindung zum Server des Anbieters ein Zugriff auf das System des Anbieters stattgefunden hat.

9.4. Der Nutzer stellt sicher, dass über die von ihm eröffnete Telekommunikationsverbindung zum Server des Anbieters Daten weder aus dem System des Anbieters abgerufen werden, noch in das System des Anbieters übertragen werden, soweit dies nicht einer vertragsgemäßen Nutzung entspricht oder hierdurch die Sicherheit und Integrität des Systems des Anbieters oder der dort gespeicherten Daten gefährdet, insbesondere vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren geprüft sind. Der Nutzer wird hierzu Virenschutzprogramme einsetzen.

9.5. Der Nutzer stellt sicher, dass über die von ihm eröffnete Telekommunikationsverbindung zum Server des Anbieters übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er über hinreichende Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt.

9.6. Der Nutzer stellt sicher, dass die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Funktionen nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder, insbesondere die über die Plattform zur Verfügung gestellten Funktionen und Dienste nicht zur Herstellung entsprechender Daten als Anwendungsdaten eingesetzt werden.

9.7. Der Nutzer ist verpflichtet, dem Anbieter Mängel an den über die Plattform bereit gestellten Funktionen und Dienste unverzüglich anzeigen.

9.8. Der Nutzer stellt sicher, dass die unter Nutzung der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Funktionen erzeugten Anwendungsdaten regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend gesichert werden, um bei Verlust von Daten diese wiederherzustellen zu können.

9.9. Der Nutzer stellt sicher, sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server des Anbieters gespeicherten Anwendungsdaten durch Download zu sichern.

10. Nutzungsrechte an Inhalten des Nutzers

Der Nutzer räumt dem Anbieter mit Einstellen von Inhalten und Daten ein unentgeltliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten und Daten ein, diese einzusehen und zu nutzen und an Dritte weiterzuleiten, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Zwecke durch den Anbieter zweckdienlich und erforderlich ist.

11. Datenbankwerke

Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Nutzers auf dem Server des Anbieters eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Nutzer zu. Der Nutzer bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke. Nach ermöglichter Datensicherung und vorheriger Mitteilung in Textform, mit der der Nutzer zum Download der Datensicherung binnen drei Wochen aufgefordert wird, ist der Anbieter zum Löschen der Datenbanken berechtigt.

12Sperrung, Löschung

12.1Verletzt der Nutzer die Regelungen in Ziffer 8.1 oder aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Nutzer den Zugriff des Nutzer auf die Plattform oder Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

12.2. Verstößt der Nutzer rechtswidrig gegen Ziffer 9.6, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen.

13. Datensicherheit, Datenschutz

Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Die Verarbeitung der personenbezogenen durch den Anbieter erfolgt auf Grundlage der allgemeinen Hinweise über die Datenverarbeitung. Diese können unter [www.uni-access.com/dsgvo] eingesehen und abgerufen werden.

14. Vergütung, Fälligkeit

14.1Für kostenpflichtige Leistungsinhalte fällt die vereinbarte Vergütung in Höhe der bei Vertragsschluss auf der Plattform ausgewiesen Vergütung an. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der kostenpflichtigen Bestellung der Leistung durch den Nutzer.

14.2. Soweit sich aus den Preisangaben auf der Plattform nichts anderes ergibt, verstehen sich die Preisangaben einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

14.3. Die Vergütung ist für den vereinbarten Leistungszeitraum ohne Abzug innerhalb von 7 Werktagen im Voraus zur Zahlung fällig.

15. Rechte des Nutzers bei Mängeln

15.1Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der Plattform zu beheben.

15.2. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

15.3. Eine Kündigung des Nutzers gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Nutzer gegeben ist.

16Haftungsbeschränkungen

16.1 Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft; die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

16.2. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch den Anbieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

16.3. Der Anbieter haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Vergütung je Schadensfall.

16.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des Anbieters im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

16.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

17. Vertragslaufzeit, Kündigung

17.1. Der Vertrag tritt mit Freischaltung des Zugangs zur Plattform durch den Anbieter auf unbestimmte Zeit in Kraft. Die Teilnahme mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt wird.

  1.  

17.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

17.3. Die Kündigung bedarf der Textform und kann durch Email, die an den Anbieter zu richten ist, erklärt werden.

17.4. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis. Mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen ist der Anbieter berechtigt, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstandenen Daten und Anwendungsdaten des Nutzers unwiederbringlich zu löschen.


 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

An uni-access, Santosh Mangate, Georg-Strobel Straße 1, 90489 Nürnberg, support@uni-access.com, 0176 35899906

Hiermit widerrufen(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

-Bestellt am (*)/erhalten am(*)

-Name des/der Verbraucher(s)

-Anschrift des/der Verbraucher(s)

-Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

-Datum

_____________

(*) Unzutreffendes streichen


Uni-Access_nutzungsbedingungen_partner

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Teilnahme- und Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen uni-access, Santosh Mangate, Georg-Strobel Straße 1, 90489 Nürnberg (nachfolgend: „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“ oder „Partner“) über die Nutzung der vom Anbieter auf www.uni-access.com bereitgestellten Plattform (nachfolgend: „Plattform“).

1.2. Der Anwendung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Partners wird widersprochen. Diese finden auch dann keine Anwendung, wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen oder sonstiger Korrespondenz mit dem Anbieter beigefügt sind, unabhängig davon, ob der Anbieter der Anwendung solcher Regelungen ausdrücklich oder konkludent widersprochen oder hierzu geschwiegen hat.

1.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kauf (CISG) ist ausgeschlossen.

1.4. Soweit gesetzlich zulässig, gilt für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit über die Plattform begründeten Vertragsverhältnisse der Gerichtsstand, der dem Sitz des Anbieters entspricht.

2. Änderung der allgemeinen Nutzungsbedingungen

Der Anbieter behält sich vor, diese Teilnahme- und Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirksamkeit für die Zukunft zu ändern.

3. Vertragsgegenstand, Leistungsinhalte

3.1. Die Plattform ist eine zentrale Anlaufstelle, um umfassende Informationen zu Universitäten und Studienprogrammen zu erhalten. Dem ordnungsgemäß angemeldeten Nutzer der Plattform stehen Informationen zu Ausschreibungen von Studienprogrammen und Funktionen zur Verfügung, die die Bewerbung zu einem Studienprogramm unterstützen.

3.2. Uni-Access bietet Partnern die Möglichkeit, Ausschreibungen für Hochschul-Studienprogramme zu veröffentlichen sowie hierauf bezogene Software-Services, Marketing- und Veranstaltungsdienstleistungen sowie sonstige hierauf bezogene Leistungen und Werkzeuge zu nutzen. Inhalt und Umfang der Dienste bestimmen sich nach den aktuell auf der Plattform verfügbaren Funktionalitäten und Leistungsbeschreibungen.

3.3. Der Anbieter stellt auf der Plattform je nach ausgewähltem Leistungspaket unterschiedliche Informationen, Funktionen und Dienste zur zeitlich befristeten Nutzung zur Verfügung. Dies beinhaltet die Gestattung der Nutzung der auf der Plattform bereitgestellten Funktionen im Wege des Fernzugriffs sowie die Möglichkeit zur Speicherung von Daten durch den Partner auf Servern, die im Auftrag des Anbieters betrieben werden. Die Anbindung des Partners an das Internet wird nicht geschuldet.

3.4. Die bereitgestellten Informationen, Funktionen und Dienste werden ausschließlich im Zusammenhang mit eigenen Ausschreibungen des Kooperationspartners und für solche Zwecke bereitgestellt, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den vorstehenden Ausschreibungen des Partners stehen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Plattform für vom Partner vorgesehene, andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke geeignet ist. Die Nutzungsberechtigung beschränkt sich auf den Zugang zu der Plattform sowie auf die Nutzung der auf der Plattform jeweils verfügbaren Dienste im Rahmen der Regelungen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen.

3.5. Auf der Plattform stehen sowohl unentgeltliche als auch kostenpflichtige Dienste zur Verfügung. Kostenpflichtige Dienste sind jeweils als solche gekennzeichnet. Der Anbieter ist berechtigt, auf der Plattform unentgeltlich bereitgestellte Dienste zu ändern, neue Dienste unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen und die Bereitstellung unentgeltlicher Dienste einzustellen. Der Anbieter wird hierbei jeweils auf die berechtigten Interessen des Partners Rücksicht nehmen.

3.6. Zu den auf der Plattform verfügbaren Diensten können auch Dienste Dritter gehören, zu welchen der Anbieter lediglich den Zugang vermittelt. Diese sind nicht Gegenstand der Leistung des Anbieters. Für die Inanspruchnahme derartiger Dienste – die jeweils als Dienste Dritter kenntlich gemacht sind – können von diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen abweichende oder zusätzliche Regelungen gelten. Auf die Geltung zusätzlicher oder abweichender Regelungen wird jeweils hingewiesen.

3.7. Der Anbieter hält auf dem Server ab dem vereinbarten Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung für die vom Partner durch Nutzung der Plattform erzeugten bzw. die zur Nutzung der Plattform erforderlichen Daten (nachfolgend: ,,Anwendungsdaten“) Speicherplatz in dem vertragsgemäßen Umfang bereit. Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet dies ein für vertragsgemäße Zwecke durchschnittlich erforderliches Speicherplatzvolumen.

4. Zustandekommen des Vertrages, kostenpflichtige Bestellung

4.1. Die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Dienste setzt unter Umständen die Anmeldung als Teilnehmer voraus. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Der Anbieter ist berechtigt, Teilnahmeanträge ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

4.2. Die während des Anmeldevorgangs vom Anbieter erfragten Kontaktdaten und sonstigen Angaben müssen vollständig und korrekt angegeben werden. Bei der Anmeldung einer juristischen Person ist zusätzlich die vertretungsberechtigte natürliche Person anzugeben.

4.3. Nach Angabe aller erfragten Daten werden diese vom Anbieter auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht des Anbieters korrekt und bestehen aus Sicht des Anbieters keine sonstigen Bedenken, wird der Zugang freigeschalten und der Partner hierüber per E-Mail benachrichtigt. Die E-Mail gilt als Annahme des Teilnahmeantrags. Ab Zugang der E-Mail ist der Partner zur Nutzung der Plattform im Rahmen dieser Teilnahme- und Nutzungsbedingungen berechtigt.

4.4. Die Darstellung von Angeboten auf der Plattform stellt kein Angebot auf Vertragsabschluss dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes durch den Partner (invitatio ad offerendum).

5. Gefahrübergang

5.1. Der Anbieter hält die Plattform ab dem Zeitpunkt der Freischaltung auf einer zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung bereit. Dies umfasst die technische Nutzbarkeit am Übergabe-Punkt zum Gebrauch durch den Partner unter Verwendung einer geeigneten Zugriffssoftware über eine Telekommunikationsverbindung.

5.2. Mit der Bereitstellung der vertragsgemäßen Leistungen des Anbieters am Router-Ausgang des Rechenzentrums des Anbieters (Übergabe-Punkt) geht die Gefahr auf den Partner über.

6. Verfügbarkeit, Systemvoraussetzungen

6.1. Soweit nicht anders vereinbart, gewährleistet der Anbieter im Rahmen kostenpflichtiger Leistungspakete in seinem Verantwortungsbereich eine Verfügbarkeit von 99% im Monatsmittel. Nicht als Zeiten der Nichtverfügbarkeit zählen Ausfälle sowie Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit aufgrund regulärer Wartungsarbeiten, die täglich zwischen 22:00 und 06:00 Uhr liegen.

6.2. Im Übrigen besteht ein Anspruch auf die Nutzung der auf der Plattform verfügbaren Dienste nur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten beim Anbieter. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit seiner Dienste. Jedoch können aufgrund von technischen Störungen (wie zum Beispiel Unterbrechung der Stromversorgung, Hardware- und Softwarefehler, technische Probleme in den Datenleitungen) zeitweilige Beschränkungen oder Unterbrechungen auftreten.

6.3. Der Zugriff auf Funktionen der Plattform erfolgt mittels einer Zugriffssoftware über eine Telekommunikationsverbindung. Die Zugriffssoftware und die Gestellung einer Telekommunikationsverbindung ist nicht Vertragsbestandteil. Der Partner beschafft sich diese selbständig auf eigenes Risiko.

7. Nutzungsrechte

7.1.Der Partner erhält an der Plattform ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht zur Nutzung auf dem Server des Anbieters. Der Partner darf die Anwendung nur für eigene Zwecke nutzen. Dem Partner ist nicht gestattet, Dritten die Möglichkeit zur Nutzung über die Plattform zur Verfügung gestellten Inhalte, Funktionen und Dienste einzuräumen.

7.2. Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen bereitstellt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.

7.3. Soweit nicht in diesen Teilnahme- und Nutzungsbedingungen oder auf der Plattform eine weitergehende Nutzung ausdrücklich erlaubt oder auf der Plattform durch eine entsprechende Funktionalität (zum Beispiel Download-Button) ermöglicht wird,

7.3.1. dürfen die auf der Plattform verfügbaren Inhalte ausschließlich für eigene Zwecke online abgerufen und angezeigt werden. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt;

7.3.2 ist es untersagt, die auf der Plattform verfügbaren Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.

7.4. Das Herunterladen und Ausdrucken von Inhalten sind nur zulässig, soweit hierfür auf der Plattform eine entsprechende Funktion zur Verfügung steht.

7.5. An den ordnungsgemäß heruntergeladenen bzw. ausgedruckten Inhalten, an denen der Anbieter das Urheberrecht oder hieraus abgeleitete Rechte hält, erhält der Partner ein zeitlich unbefristetes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Nutzung zu eigenen vertragsgemäßen Zwecken. Soweit es sich um Inhalte handelt, die dem Partner entgeltlich überlassen werden, ist weitere Voraussetzung für diese Rechteeinräumung die vollständige Bezahlung der jeweiligen Inhalte. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Inhalten beim ursprünglichen Rechteinhaber.

7.6. Zwingende gesetzliche Rechte, einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG, bleiben unberührt.

8. Pflichten und Obliegenheit des Partners

8.1Der Partner ist verpflichtet, die Daten, einschließlich der Kontaktdaten, aktuell zu halten. Ändern sich die Daten während der Vertragslaufzeit, so sind die Angaben in den persönlichen Einstellungen zu korrigieren.

8.2. Der Partner ist verpflichtet, die bereitgestellten Nutzungs- und Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an andere Partner oder Dritte weiterzugeben. Der Partner hat geeignete Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch zu verhindern.

8.3. Der Partner wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten oder ihm Erkenntnisse vorliegen, dass über die von ihm eröffnete Telekommunikationsverbindung zum Server des Anbieters ein Zugriff auf das System des Anbieters stattgefunden hat.

8.4. Der Partner stellt sicher, dass über die von ihm eröffnete Telekommunikationsverbindung zum Server des Anbieters Daten weder aus dem System des Anbieters abgerufen werden, noch in das System des Anbieters übertragen werden, soweit dies nicht einer vertragsgemäßen Nutzung entspricht oder hierdurch die Sicherheit und Integrität des Systems des Anbieters oder der dort gespeicherten Daten gefährdet, insbesondere vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren geprüft sind. Der Partner wird hierzu Virenschutzprogramme einsetzen.

8.5. Der Partner stellt sicher, dass über die von ihm eröffnete Telekommunikationsverbindung zum Server des Anbieters übermittelten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er über hinreichende Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt.

8.6. Der Partner stellt sicher, dass die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Funktionen nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder, insbesondere die über die Plattform zur Verfügung gestellten Funktionen und Dienste nicht zur Herstellung entsprechender Daten als Anwendungsdaten eingesetzt werden.

8.7. Der Partner ist verpflichtet, dem Anbieter Mängel an den über die Plattform bereit gestellten Funktionen und Dienste unverzüglich anzeigen.

8.8. Der Partner stellt sicher, dass die unter Nutzung der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Funktionen erzeugten Anwendungsdaten regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend gesichert werden, um bei Verlust von Daten diese wiederherzustellen zu können.

8.9. Der Partner stellt sicher, sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server des Anbieters gespeicherten Anwendungsdaten durch Download zu sichern.

9. Nutzungsrechte an Inhalten des Partners

Der Partner räumt dem Anbieter mit Einstellen von Inhalten und Daten ein unentgeltliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten und Daten ein, diese einzusehen und zu nutzen und an Dritte weiterzuleiten, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Zwecke durch den Anbieter zweckdienlich und erforderlich ist.

10. Datenbankwerke

Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrages, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Partners auf dem Server des Anbieters eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Partner zu. Der Partner bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke. Nach ermöglichter Datensicherung und vorheriger Mitteilung in Textform, mit der der Partner zum Download der Datensicherung binnen drei Wochen aufgefordert wird, ist der Anbieter zum Löschen der Datenbanken berechtigt.

11. Sperrung, Löschung

11.1. Verletzt der Partner die Regelungen in Ziffer 7.1 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung des Partner den Zugriff des Partner auf die Plattform oder Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.

11.2. Verstößt der Partner rechtswidrig gegen Ziffer 8.6, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen.

12. Datensicherheit, Datenschutz

Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten. Die Verarbeitung der personenbezogenen durch den Anbieter erfolgt auf Grundlage der allgemeinen Hinweise über die Datenverarbeitung. Diese können unter [www.uni-access.com/dsgvo] eingesehen und abgerufen werden.

13. Vergütung, Fälligkeit

13.1. Für kostenpflichtige Leistungsinhalte fällt die vereinbarte Vergütung in Höhe der bei Vertragsschluss auf der Plattform ausgewiesen Vergütung an. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der kostenpflichtigen Bestellung der Leistung durch den Partner.

13.2. Soweit sich aus den Preisangaben auf der Plattform nichts anderes ergibt, verstehen sich die Preisangaben einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

13.3. Die Vergütung ist für den vereinbarten Leistungszeitraum ohne Abzug innerhalb von 7 Werktagen im Voraus zur Zahlung fällig.

14Rechte des Partners bei Mängeln

14.1. Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an der Plattform zu beheben.

14.2. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

14.3. Eine Kündigung des Partners gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Anbieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Anbieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Partner gegeben ist.

15Haftungsbeschränkungen

15.1. Der Anbieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft; die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

15.2. Der Anbieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch den Anbieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

15.3. Der Anbieter haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Vergütung je Schadensfall.

15.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung des Anbieters im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

15.5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

16. Vertragslaufzeit, Kündigung

16.1. Der Vertrag tritt mit Freischaltung des Zugangs zur Plattform durch den Anbieter auf unbestimmte Zeit in Kraft. Die Teilnahme mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt wird.

16.2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

16.3. Die Kündigung bedarf der Textform und kann durch E-Mail, die an den Anbieter zu richten ist, erklärt werden.

16.4. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Vertragsverhältnis. Mit Ablauf von 30 Kalendertagen nach Wirksamwerden der Kündigung und nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen ist der Anbieter berechtigt, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstandenen Daten und Anwendungsdaten des Partners unwiederbringlich zu löschen.